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Kfz Versicherung im Ausland

Mal eben über die Grenze, um günstig einzukaufen oder Urlaub zu machen: mit dem eigenen Auto kein Problem. Zumindest dann nicht, wenn alles glatt läuft. Sollte es allerdings krachen oder der Wagen eine Panne haben, wäre die gute Laune ganz schnell vorbei. Ist eine solche Situation an sich schon unangenehm, potenziert sich der Ärger bei einem Unfall oder einem Schaden im Ausland möglicherweise um ein Vielfaches. Deshalb ist es umso wichtiger, vor der Fahrt einige Vorbereitungen zu treffen, um im Fall der Fälle nicht völlig hilflos zu sein.

Unfall-Regulierung erfolgt über einen Beauftragten in Deutschland

Wenn es gekracht hat, profitieren Autofahrer von der vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie die 2003 umgesetzt wurde. Jede europäische Assekuranz ist seither verpflichtet, einen Beauftragten in der Bundesrepublik zu benennen. Dieser Beauftragte ist im Schadensfall Ansprechpartner für die Kfz-Versicherung bzw. den Geschädigten. Wer zuständig ist, teilt der Zentralruf der Autoversicherer mit. Dazu bedarf es des Namens und des Kennzeichens des Unfallgegners. Die Bearbeitung darf dann maximal drei Monate dauern. Zieht sich die Abwicklung in die Länge, kümmert sich der Verein Verkehrsopferhilfe um das weitere Vorgehen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Arbeit.