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Kfz Steuer

Steuern gehören von Natur aus nicht gerade zu den Themen, mit denen man sich gerne befasst. Das gilt auch für die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer. Trotzdem kann es nicht schaden, zumindest die Grundlagen zu kennen. Schließlich handelt es sich um laufende Kosten, die nicht umgegangen werden können. Sie fallen, abhängig davon, welches Auto man fährt bzw. in Zukunft fahren möchte, unterschiedlich hoch aus. Die Vorschriften diesbezüglich liefert das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Die Kraftfahrzeugsteuer muss ein Fahrzeughalter bezahlen für:
Das Halten von inländischen Fahrzeugen;
Das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden;
Die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;
Die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden, ausgenommen sind rote Kennzeichen für Prüfungsfahrten.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer?
Die Bestimmungen, wie die Kfz-Steuer berechnet wird, wurden zum 1. Juli 2009 grundlegend reformiert. Seither handelt es sich um eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird. Künftig, ab dem 1. Juli 2014, geht die Zuständigkeit nach aktuellem Stand der Dinge dann an die Bundesfinanz- respektive die Zollverwaltung über. Ausschlaggebend für die Berechnungsgrundlage ist immer das Datum der Erstzulassung.

Wie und wann muss die Kfz-Steuer bezahlt werden?
Bezahlt wird die Kfz-Steuer ganz einfach per Lastschrift. Wer ein Auto anmeldet, muss bei der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer ausfüllen und unterschreiben. Abgebucht wird das Geld jeweils für ein Jahr im voraus. Der Termin, zu dem die Steuer eingezogen wird, entspricht in der Regel dem der Zulassung. Heißt: Wer sein Auto im März anmeldet, zahlt üblicherweise auch im März die Steuer. Ausnahmen galten, als noch eine Steuerbefreiung möglich war. Diese Begünstigung endete jedoch am 31. Dezember 2010.